S17: Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Berufsausbildung wird mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Die Gesellenprüfung wird als gestreckte Prüfung (2 Prüfungsteile) durchgeführt.

Gestreckte Prüfung, Prüfungsteil 1
Während der Ausbildungszeit, konkret im 2. Ausbildungsjahr, wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Prüfung festgestellt. Die Teilnahme am Prüfungsteil 2 (Abschlussprüfung) setzt den nachgewiesenen Prüfungsteil 1 voraus.

Prüfungsteil 2 (Abschlussprüfung)
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft werden.

Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erworben.