Die Berufsausbildung wird mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Die Gesellenprüfung wird als gestreckte Prüfung (2 Prüfungsteile) durchgeführt. Beide Prüfungsteile gehen in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein.
Gestreckte Prüfung, Prüfungsteil 1
Während der Ausbildungszeit, konkret im 2. Ausbildungsjahr, wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Prüfung festgestellt. Die Teilnahme am Prüfungsteil 2 (Abschlussprüfung) setzt den nachgewiesenen Prüfungsteil 1 voraus.
Prüfungsteil 2 (Abschlussprüfung)
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch und schriftlich geprüft werden.