M17: Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Berufsausbildung wird mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Die Gesellenprüfung wird als gestreckte Prüfung (2 Prüfungsteile) durchgeführt. Beide Prüfungsteile gehen in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein.

Gestreckte Prüfung, Prüfungsteil 1
Während der Ausbildungszeit, konkret im 2. Ausbildungsjahr, wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Prüfung festgestellt. Die Teilnahme am Prüfungsteil 2 (Abschlussprüfung) setzt den nachgewiesenen Prüfungsteil 1 voraus.

Prüfungsteil 2 (Abschlussprüfung)
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch und schriftlich geprüft werden.