Die Berufsausbildung wird mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen. Die Facharbeiterprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2) durchgeführt.
Teil 1
Während der Ausbildungszeit, konkret im 2. Ausbildungsjahr, wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Prüfung festgestellt. Die Teilnahme am Prüfungsteil 2 setzt den nachgewiesenen Teil 1 voraus.
Teil 2
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch und schriftlich geprüft werden.