S16: Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Ausbildung vorzeitig beenden?

Bei der dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer darf die betriebliche Ausbildungszeit von 24 Monaten bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten werden. Weiterhin ist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern ein Notendurchschnitt von „gut“ erforderlich. Zudem ist auf dem Zeugnis der Prüfung Teil 1 ebenfalls das Prädikat „gut“ erforderlich.