Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildung verkürzt und der Teil 2 der Gesellenprüfung ein halbes Jahr früher abgelegt werden. Details dazu sind in der Gesellenprüfungsordnung geregelt.
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildung verkürzt und der Teil 2 der Gesellenprüfung ein halbes Jahr früher abgelegt werden. Details dazu sind in der Gesellenprüfungsordnung geregelt.