Die Durchführung der Lehrgänge der Überbetrieblichen Lehrunterweisung sind von den Handwerkskammern beschlossen und damit Pflichtbestandteil der Ausbildung.
Die Durchführung der Lehrgänge der Überbetrieblichen Lehrunterweisung sind von den Handwerkskammern beschlossen und damit Pflichtbestandteil der Ausbildung.