Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt i. d. R. im ersten Ausbildungsjahr, wenn der Ausbildungsbetrieb keine eigene Ausbildungsabteilung hat bzw. keine praktische Ausbildung der zerspanungstechnischen Grundlagen und Fertigkeiten leisten kann.
Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt i. d. R. im ersten Ausbildungsjahr, wenn der Ausbildungsbetrieb keine eigene Ausbildungsabteilung hat bzw. keine praktische Ausbildung der zerspanungstechnischen Grundlagen und Fertigkeiten leisten kann.