Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung ist für jeden Azubi verbindlich. Die Anzahl der Lehrgänge sowie deren Inhalte werden im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung ist für jeden Azubi verbindlich. Die Anzahl der Lehrgänge sowie deren Inhalte werden im Ausbildungsvertrag festgelegt.