Die Verantwortung für die Anmeldung liegt beim Lehrling! Nur das erste Schreiben mit dem Anmeldeformular erhält noch der Betrieb. Sämtlicher sonstiger Schriftverkehr, wie Einladung zur Prüfung, Ergebnis der Prüfung, wird über die Lehrlinge direkt abgewickelt mit der Maßgabe, den Ausbildungsbetrieb zu informieren.